Zur Repression in Baden-Württemberg
Pressecommuniqué der Antifa Freiburg, Mai 2006
Antifa Freiburg
c/o Infoladen KTS
Baslerstraße 103
79100 Freiburg
Pressecommuniqué der Antifa Freiburg, Mai 2006
Staatliche Repression gegen AntifaschistInnen in Baden-Württemberg —
Eine (unvollständige) Chronologie der Ereignisse der letzten Wochen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachstehend informieren wir Sie über die jüngsten staatlichen
Verfolgungsmaßnahmen gegen die außerparlamentarische Linke im
Allgemeinen und Antifa-AktivistInnen im Besonderen. Wie aus den
Berichten ersichtlich werden wird, verschärfen Polizei und Justiz in
Baden-Württemberg gegenwärtig drastisch und unverhältnismäßig die
Repression gegenüber einer unliebsamen Opposition.
Wir bitten Sie als VertreterInnen der Presse, über die unerträglichen
Ereignisse zu berichten, nachzuforschen und nachzufragen, kurz: Ihrer
demokratischen Verantwortung nachzukommen, die staatlichen Organe der
Bundesrepublik Deutschland zu kontrollieren, Rechtsbrüche anzuprangern
und der Kriminalisierung antifaschistischen Engagements entgegenzuwirken.
Wie aus nachstehenden Informationen deutlich werden wird, betreiben wir
weder Opferkult noch fallen wir einer Verfolgungsparanoia anheim.
Wir wenden uns an Sie, da ohne eine kritische Presse die staatlichen
Repressions- und Willkürmaßnahmen geräuschlos und bar jeder
Öffentlichkeit weiter und vermutlich noch verschärfter stattfinden
werden.
Wir bitten Sie, sich selber ein Bild zu machen, ob die im folgenden
dargestellte Vorgehensweise der einer Polizei und Justiz in einer
Demokratie adäquat ist.
Im Einzelnen:
6.4.2006: Das soziokulturelle Zentrum "Ex-Steffi" in Karlsruhe wird von
der Polizei gewaltsam geräumt. Das SEK kommt durchs Dach und überrascht
die noch schlafenden Anwesenden. Es gibt über 20 Festnahmen. In den
folgenden Tagen wird das Gebäude abgerissen.
Nach einer angesichts der drohenden Räumung im Vorfeld stattgefundenen
Demonstration kam es bereits zu über 50 Festnahmen und expliziten
Gewaltandrohungen und vereinzelten -anwendungen seitens der Polizei. So
wurde versucht, die Festgenommenen durch Aussagen wie "Wenn du gleich
die Treppe runterfliegst, kriegt das hier keiner mit!" einzuschüchtern.
Dass ein Polizeigewahrsam ironischerweise mitunter zu einem
rechtsfreien Raum wird und solche Drohungen durchaus ernst zu nehmen
sind, beweist auch dieses: Laut einer Studie der Universität
Halle-Wittenberg sind zwischen 1993 und 2003 in Deutschland 128 Menschen
in Polizeigewahrsam gestorben. Die Ursache liegt in einer "Vielzahl
gravierender Mängel beim Umgang mit Menschen".
Am 13. April durchsuchten BeamtInnen des Staatsschutzes der Kripo
Rastatt eine Wohnung in Gaggenau unter dem Vorwand der "Billigung von
Straftaten". Angeblich soll der Beschuldigte einen Kommentar auf der
alten Internetseite des Infoladen Ludwigsburg gepostet haben, in dem er
Verständnis für die Beschädigung von Naziautos im Zusammenhang mit dem
Naziaufmarsch am 3. Dezemeber 2005 geäußert haben soll.
01.Mai 2006: Im Vorfeld eines Naziaufmarsches in Heppenheim, Hessen
(nahe Baden-Württemberg), erhielten zahlreiche anreisende
GegendemonstrantInnen bei Vorkontrollen der Polizei ohne jeden Grund
schriftliche Platzverweise und mussten überzogene Kontrollen über sich
ergehen lassen. Ferner wurden sie bei dieser Prozedur einzeln
abfotografiert. Dieses Vorgehen ist offensichtlich eine
Abschreckungsmaßnahme gegen antifaschistische GegendemonstrantInnen
schon im Vorfeld von neofaschistischen Aufmärschen. Hier wird ein
Generalverdacht ausgesprochen, der rechtlich genauso fragwürdig ist wie
das präventive Abfotografieren von Personen vor Demonstrationen, ohne
dass es überhaupt zu Gesetzesverstößen und damit zu einem
Ermittlungsanlass gekommen wäre. Offensichtlich stellten für Polizei
und Verwaltung die GegendemonstrantInnen das eigentliche Problem dar und
nicht die Neonazis, denen es die oben beschriebenen polizeilichen
Maßnahmen ermöglichten, an einem Tag gleich in drei verschiedenen Orten
zu demonstrieren.
Als Folge einer antifaschistischen Demonstration am 18.3.2006 gegen die
NPD-Landeszentrale in Pirmasens wurde nunmehr ein Antifaschist wegen
"Verstoßes gegen das Vermummungsverbot" angeklagt.
Er soll ein von ihm gehaltenes Transparent so hoch gehalten haben, dass
Teile seines Gesichts nicht mehr erkennbar gewesen seien.
Und soviel zum Thema Meinungsfreiheit: In Karlsruhe wurden Linke wegen
Beleidigung verurteilt, da sie auf einer Demo "BRD, Bullenstaat - Wir
haben dich zum Kotzen satt" gerufen haben sollen.
Nachdem bereits am 26.1.2006 in Stuttgart eine Spontandemonstration
gegen die Anmelderin eines Nazi-Aufmarsches stattfand, hat die Polizei
unlängst Rechnungen in Höhe von bis zu 3.000 Euro an
DemonstrationsteilnehmerInnen verschickt. Diese sollen für den
Polizeieinsatz und ihre Gewahrsamnahmen die Kosten übernehmen.
Nicht einmal die mindesten legalen Rahmenbedingungen werden teilweise
eingehalten: In Ettlingen wurden Hausdurchsuchungen bei linken
Jugendlichen ohne den hierfür notwendigen Durchsuchungsbefehl
durchgeführt. Zudem werden vor Ort vor allem jüngere Linke von
Staatsschutzbeamten "offen" observiert, demonstrativ gegrüßt und
eingeschüchtert. Das Signal ist klar: "Wir haben euch im Visier!"
Die Repression gegen die Linke in Ettlingen sollte auch vor dem
Hintergrund betrachtet werden, dass sich Übergriffe auf Linke durch
Neonazis im Raum Karlsruhe, so auch in Ettlingen, häufen.
So wurde unlängst das Jugendzentrum Specht mit Hakenkreuzen und
faschistischen Parolen beschmiert. Die Leitung des JuZ Specht will auch
mit Verweis auf diese Anschläge antifaschistischen Jugendlichen der
Region keinen Raum mehr bieten.
Bereits am 23.9.2005 wurde der Antifa-Versand "Nix Gut" von der
Stuttgarter Polizei durchsucht und u.a. etliche Kleidungsstücke,
Aufnäher, Buttons und Tonträger beschlagnahmt. Der unglaubliche
Vorwurf: Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
Es handelte sich bei den Symbolen um durchgestrichene oder zerschlagene
Hakenkreuze. Wie Ihnen bekannt sein dürfte, dauert die juristische
Auseinandersetzung bis heute an. Das Landgericht Stuttgart hat die
meisten Anklagepunkte der Staatsanwaltschaft nicht einmal zur
Hauptverhandlung zugelassen - ein "hinreichender Tatverdacht" sei
"nicht zu erkennen" - und die noch strittigen Punkte an das zuständige
Amtsgericht verwiesen. Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft hat daraufhin
sofort Beschwerde eingelegt - mit dem Ziel, dass der Fall jetzt vor das
Oberlandesgericht kommen soll. Sicherlich ist ihnen auch bekannt, dass
der Fall "Nix Gut Records" kein Einzelfall ist, was Repression gegen
TrägerInnen und VerkäuferInnen antifaschistischer Symbole angeht.
Bereits am 09.04.2005 fand eine landesweite Antifa-Demonstration gegen
das Nazi-Schulungszentrum "Goldenes Kreuz" in Rosenberg, Gemeinde
Hohenberg, Kreis Hohenlohe statt, die von einem breiten Bündnis aus
Antifa, Gewerkschaften, Parteien, sonstigen Organisationen und
Einzelpersonen getragen wurde. Aus dem "Goldenen Kreuz" heraus filmten
und fotografierten mehrere vermummte Nazis die TeilnehmerInnen der
antifaschistischen Demonstration. Aus Selbstschutz vermummte sich eine
Rednerin auf der Abschlusskundgebung der Demonstration, die in
Sichtweite des "Goldenen Kreuzes" stattfand. Dies wurde vor Ort von der
Polizei mit dem Hinweis auf die mit Teleobjektiv filmenden und
vermummten Faschisten geduldet. Einige Wochen später wurde der
Versammlungsleiter der Demonstration mit einem Ermittlungsverfahren
wegen Verstoßes gegen das Vermummungsgesetz konfrontiert. Ein Jahr nach
der Demonstration erhielt er einen Strafbefehl des Amtsgerichts
Ellwangen über 1.800 Euro. Derweil wird die Immobilie in
Hohenberg-Rosenberg, gegen die sich die Demonstration richtete, zu
einem immer wichtigeren Nazizentrum in der Region.
Wir wollen es bei dieser kleinen Auswahl der jüngsten Ereignisse
belassen.
Insbesondere finden wir die Entwicklung bedenklich, dass gerade dort,
wo ein erschreckendes Ansteigen von Präsenz und Gewalt durch Neonazis
zu verzeichnen ist, mit repressiven Mitteln nicht etwa gegen die Nazis
vorgegangen wird, sondern gegen die Menschen, die sich organisiert
dagegen wehren.
Sollten Ihrerseits Zweifel am Wahrheitsgehalt der vorstehenden
Meldungen bestehen, so würden wir es begrüßen, wenn Sie bei den
genannten Behörden selber nachfragen.
Dass VertreterInnen der Presse die staatlichen Organe bzgl. ihres
Umganges mit AntifaschistInnen kritischen Fragen unterziehen, wäre eine
begrüßenswerte Neuigkeit.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
i.A. Julia Rubin
Antifa Freiburg
Das Pressecommuniqué wurde am 12. Juni ergänzt:
Für den 23. Februar 2005 wurde in Pforzheim eine antifaschistische
Demonstration angemeldet, welche sich gegen die seit 1994 stattfindende
Fackelmahnwache des neonazistischen Vereins „Freundeskreis ein Herz für
Deutschland e.V.“ (F.H.D.) richtete. Mit dem Auflagenbescheid wurde eine
Aufforderung zur Zahlung einer Gebühr von 150 Euro zugestellt. Der Anmelder
war ein Schüler mit einem monatlichen Einkommen von 25 Euro. Eine weitere
antifaschistische Kundgebung für diesen Tag sollte 100 Euro kosten. Am
17. Juni 2005 sollte eine NPD-Veranstaltung mit Günther Deckert stattfinden. Dagegen wurde für diesen Tag eine antifaschistische Kundgebung angemeldet. Auch diese Kundgebung sollte Gebühren in Höhe von 100 Euro kosten. Gegen alle Gebührenbescheide wurde Widerspruch eingelegt, der Prozesstermin ist noch unbekannt. Pforzheim ist die einzige Stadt in Baden-Württemberg in der
Demonstrationsgebühren verlangt werden. Desweiteren ist festzustellen,
dass die Gebühren je nach Gesinnung des Anmelders variieren. So meldete
für den 23. Februar 2006 der DGB eine „Bündnis gegen Rechts“-Kundgebung
an, welche 50 Euro kostete. Die Montagsdemonstrationen in Pforzheim kosten seit Januar 2006 gar nichts mehr.
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