Behauptung ist falsch
BRIEFE AN DIE BZ
Seit 1995 steht die Wochenzeitung "Junge Freiheit" im Visier des
Verfassungsschutzes Nordrhein-Westfalens. In einem Alleingang versucht
das dortige Innenministerium politisch durchzusetzen, eine unbequeme
konservative Wochenzeitung von staatlicher Seite öffentlich unter
permanenten Verdacht zu setzen, verfassungsfeindliche Bestrebungen zu
befördern. Seither gibt es eine Verfassungsbeschwerde der "Jungen
Freiheit" wegen Verletzung der Meinungs- und Pressefreiheit durch
Verfassungsschutzberichte des Landes Nordrhein-Westfalen. Hierbei wird
die Zeitung vom Generalbundesanwalt a. D. Alexander von Stahl
vertreten. Somit ist Ihre Behauptung ("Beobachtung vom
Bundesverfassungsschutz") falsch. Hinzu kommt, dass ausgerechnet in der
jüngsten Ausgabe der "Jungen Freiheit", ein Professor der Alma Mater zu
Freiburg, Dr. Bernd Raffelhüschen, ein ganzseitiges Interview gab.
Somit wäre Dr. Raffelhüschen - gemäß Ihrer Aussage - untragbar für den
Universitätsdienst und müsste entlassen werden.
Marcus Haberstroh, Freiburg
(Marcus Haberstroh schreibt Artikel für die Junge Freiheit, Anmerkung der Antifa)
Quelle: Badische Zeitung vom Donnerstag, 20. November 2003
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